Karlsruhe weist Beschwerde zurück: CTS-Opfer scheitern
Die Anleger der Saarlouiser Finanzfirma CTS können im Kampf gegen Steuerforderungen nicht mehr auf das Verfassungsgericht zählen. Es wird sich nicht mit ihrer Beschwerde befassen. Opfer des Anlegerbetruges wollten sich dagegen wehren, für „Scheingewinne“ Steuern zu zahlen.