Ergo in Nöten: Sex-Party doch nicht absetzbar?
Womöglich war es von der Hamburg-Mannheimer nicht rechtens, die Sex-Party für 100 Versicherungsvertreter von der Steuer abzusetzen. Ein Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs könnte den Ergo-Konzern zu einer Steuernachzahlung zwingen.