Ausweitung auf Wettbewerber: Steuervorteil für Post bleibt
Die Deutsche Post behält ihren umstrittenen Steuervorteil. Das geht aus einem Beschluss des Bundeskabinetts hervor. Danach steht die Umsatzsteuerbefreiung aber künftig auch Wettbewerbern zu, die Post-Universaldienste anbieten. Diese von der EU geforderte Neuregelung soll nach dem 30. Juni 2010 gelten.