Illegale Bespitzelung: Haftstrafe im Telekom-Prozess
Der Prozess um die Telekom-Spitzelaffäre geht mit einer Verurteilung zu Ende, der Hauptangeklagte muss ins Gefängnis. In das Strafmaß einbezogen werden noch drei Fälle von Untreue und Betrug zulasten der Telekom. Das Gericht folgt mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft.