Reform der Verlustverrechnung: Regierung entlastet Konzerne
Unternehmen können nach einer Anweisung des Bundesfinanzministeriums künftig Verluste und Gewinne steuerlich aufarbeiten. So können zum Beispiel Verluste der Tochterunternehmen mit den Gewinnen der Muttergesellschaft verrechnet werden. Berlin kommt damit einer Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof zuvor.