Zankapfel Glücksspiel: EU-Gericht bestätigt Wett-Monopol
Lotto und Internetwetten bleiben in den EU-Staaten einzelnen Anbietern vorbehalten. Laut Europäischem Gerichtshof verstoßen entsprechende Glücksspielmonopole nicht gegen die in der EU geltende Dienstleistungsfreiheit.