BaFin kippt Notmaßnahme: Leerverkäufe wieder erlaubt
Das Ziel ist erreicht: Die Finanzmärkte laufen wieder stabil. Die BaFin sieht daher keinen Grund, am Leerverkaufsverbot deutscher Finanzaktion festzuhalten. Es darf also wieder spekuliert werden. gesamten Artikel lesen