ThyssenKrupp kein Wiederholungstäter: Gericht streicht Strafe zusammen
Die empfindliche Kartellstrafe für die Aufzugsparte des Stahlkonzerns ThyssenKrupp von 480 Mio. Euro ist zu hoch. Weil der Konzern kein Wiederholungstäter ist, dezimiert der Europäische Gerichtshof das Bußgeld um ein Drittel. Für den hoch verschuldeten Konzern kommt das zur rechten Zeit.